Wie lange ist das Zertifikat gültig und bis wann muss ich rezertifiziert sein? Wichtige aktuelle geltende Regelungen beachten
Liebe Mitglieder,
Am 15.6.2026 fand ein Webinar des BBVDK e.V. mit Frau Sader vom ZDH-Zert statt.
Frau Sander ist u.a. für Fachkoordination, Prüfungsanleitung und Begutachtung der Schulungsträger zuständig. Hier also die aktuellen Regelungen und wichtige Änderungen zur Zertifizierung und Rezertifizierung im Bereich der kosmetischen Fachkunde (NiSV) aus erster Hand!
=> Rezertifizierung nach fünf Jahren
Zertifikate besitzen grundsätzlich eine Gültigkeit von fünf Jahren .
Maßgeblich für die Berechnung der Laufzeit ist der Abschluss des letzten erforderlichen Schulungsmoduls beziehungsweise der letzte Schulungstag
(siehe Datum der Bescheinigung der Schule – nicht das Ausstellungsdatum des Zertifikats, bzw nicht das Prüfungsdatum.
Jene, die ihre Zertifizierung im Jahr 2021 abgeschlossen haben, sollten daher bereits jetzt prüfen, wann ihre Rezertifizierung ansteht.
Neue Anforderungen bei der Rezertifizierung
Für die Rezertifizierung gelten aktuell folgende Vorgaben:
• Die Rezertifizierung erfolgt nach den Anforderungen des geltenden Rahmenlehrplans.
• Das Modul „Grundlagen der Haut“ ist verpflichtender Bestandteil und muss erneut nachgewiesen werden.
• Auch wenn die Lerneinheiten bei der Rezertifizierung geringer sind als bei der Erstzertifizierung, umfasst die Prüfung Fragen aus allen Teilgebieten, genau wie bei der Erstzertifizierung.
• Eine sorgfältige Vorbereitung wird empfohlen, da alle Fachbereiche berücksichtigt werden.
• Auch Kosmetikmeisterinnen und Kosmetikmeister sind von dieser Regelung betroffen
=> Reihenfolge der Module
Die Module können flexibel absolviert werden:
• Grundlagen der Haut
• Spezielles Fachmodul
Die Reihenfolge ist frei wählbar. Das Zertifikat wird jedoch erst ausgestellt, wenn beide Module erfolgreich abgeschlossen wurden.
=> Schulungsnachweise unbedingt dauerhaft aufbewahren:
• Teilnahmebescheinigungen
• Schulungsnachweise
• Prüfungsbestätigungen
• Zertifikate
Insbesondere bei verzögerten Zertifikatsausstellungen können diese Dokumente als wichtiger Nachweis dienen.
=> Anforderungen an Schulungsbescheinigungen
Eine ordnungsgemäße Schulungsbescheinigung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
• Name des Schulungsträgers
• Zeitraum der Schulung
• Ausstellungsdatum
• Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme
=> Online-Schulungen möglich
Das Modul „Grundlagen der Haut“ kann grundsätzlich online absolviert werden. Die Prüfung muss jedoch weiterhin in Präsenz bei der zuständigen Zertifizierungsstelle erfolgen.
=> Prüfungen
• Die Prüfung kann bei einer frei wählbaren anerkannten DAkks- Zertifizierungstelle abgelegt werden. Allerdings müssen dort dann alle Prüfungen erfolgen. Eine Anerkennung einer bereits, wo anderes abgelegten Prüfung ist nicht vorgesehen.
• Die Prüfung muss mind. 12 Fragen umfassen, kann aber auch mehr beinhalten. Es sind keine offenen Fragen verpflichtend.
• Die ZDH-Zert. wird 12 Fragen, je eine zu jeder Taxonomie Bereich des Fachmoduls, mit jeweils unterschiedlichen Antworten zu den Unterthemen, im MC-Verfahren, stellen.
• Mit mind. 70% der zu erreichenden Punktzahl gilt die Prüfung als bestanden.