Die Qualitätsstandards des DVEE für praktizierende Elektrologisten
im deutschsprachigen Raum
Für alle Elektro-Epilation Behandlungen gilt das staatliche Gesetz der NiSV-Verordnung.
Alle unsere Mitglieder haben einen Nachweis einer Grundausbildung in Elektroepilation.
Mitglieder mit dem Button >NiSV zertifiziert< können die geforderten Zertifikate nach den
zurzeit gültigen gesetzlichen Regelungen vorweisen.
I. Fachliche Voraussetzungen
- Die beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationsnachweis einer Grundausbildung entsprechen aktuell anerkannten und professionellen Standards.
- Die Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen ist erstrebenswert, um die Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und zu verbessern.
- Kenntnis der aktuell anerkannten und empfohlenen Methoden der Elektro-Epilation und die Fähigkeit diese praktisch anzuwenden.
- Gerätekunde und die Fähigkeit das eingesetzte Epilationsgerät den unterschiedlichen Behandlungssituationen flexibel und zielorientiert anzupassen.
- Kenntnis der geltenden staatlichen und/oder bundesländlichen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Infektionshygiene.
- AFachnachweispflicht nach dem gültigen staatlichen NiSV-Gesetzesverordnung
- Anmeldung des Behandlungsgerätes laut Gesetzgebung
- Haftpflichtversicherung des Behandlers für seine Kunden
- Andere Dienstleistungen werden nur im Rahmen der entsprechenden beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Qualifikationen oder Zulassungen angeboten.
- Alle Daten werden nach geltendem Datenschutzrecht gespeichert
- Beim ersten persönlichen Kontakt, erfolgt die verpflichtende Beratung/Aufklärung und per Protokoll dokumentiert und vom potenziellen Kunden gegengezeichnet werden.
- Folgende Punkte muss die Beratung beinhalten:
- Relevante Gesundheitsdaten, physikalische Besonderheiten und mögliche Kontraindikationen Kunden
- Erläuterung der Methoden der Elektro-Epilation, alternative Methoden
- mögliche Nebenwirkungen, Wundpflege und Nachbehandlung
- ausführliche Informationen über den Behandlungsablauf und Faktoren die die Behandlung beeinflussen können
- Erwartungen und Wünsche des Kunden bezüglich der Behandlungsziele werden anerkannt und berücksichtigt.
- Fragen sollen direkt und verständlich beantwortet werden.
- Der Einschätzung über die Behandlungsdauer und -kosten sollten eine sachverständige Beurteilung zugrunde liegen.
- Das Protokoll der Kundenaufklärung wird von beiden Parteien unterschrieben. Eine Kopie des Protokolls, sowie das Informationsblatt „Was ist nach der Behandlung zu beachten?“ muss ausgehändigt werden.
- Es muss eine Testbehandlung, mind. 24 h vor Behandlungsstart, erfolgen, sofern die Behandlung nicht kontraindiziert ist.
- Die Testbehandlung muss mind. 5-10 Minuten umfassen.
- Die Hygienestandards gemäß geltender staatlicher und/oder bundesländlicher Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen werden erfüllt. Eventuell notwendige Sachkunde liegt vor.
- Die Epilationsnadeln/-sonden müssen steril sein.
- Es wird empfohlen Einwegnadeln/-sonden zu benutzen und diese nach der Anwendung ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Verwendung von Mehrwegnadeln/-sonden wird nicht empfohlen!
- Das Tragen von Handschuhen ist obligat und dient dem Eigenschutz während der Behandlung. Das Tragen eines Mundschutzes ist wünschenswert
- Nach NiSV-Verordnung muss jede einzelne Behandlung dokumentiert (Datum, Dauer, Geräteeinstellungen, Areal, Hautsituation) und vom Kunden gegengezeichnet werden. Regelmäßige Fotodokumentation ist verpflichtend.
- Der Behandlungsfortschritt wird im Verlauf der Behandlung in Bezug auf die Zielsetzung überprüft, kommuniziert und ggfls. dokumentiert.
Die Qualitätsstandard werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls modifiziert.