Eine Grundvoraussetzung für einen professionell arbeitende Elektrologisten
ist es über die entsprechende Qualifikationen zu verfügen. Neben der gezielten Ausbildung in
Elektroepilation, ist es seit 2022 Pflicht die gesetzlich geforderten Fachzertifikate nachzuweisen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
sieht hierfür eine verbindliche Verordnung vor, das NiSV-Gesetz (Gemeinsame Richtlinie des Bundes
und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen
Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen)
Die NiSV sieht bei Verstößen gegen ihre Bestimmungen Strafen im Sinne von Ordnungswidrigkeiten vor.
Bei Nichteinhaltung der Fachkundeanforderungen oder bei Missachtung der Anwendungsverbote drohen
Geldbußen bis zu 50.000 Euro und/oder Anwendungsverbote und/oder Betriebsschließungen.
In dieser Verordnung werden 2 Teilbereiche geregelt:
Weitergehende Informationen erhalten auf der Homepage www.BMUV.de
Alle unsere Mitglieder haben einen Nachweis einer Grundausbildung in Elektroepilation. Mitglieder mit dem Button >NiSV zertifiziert< können die geforderten Zertifikate nach den zurzeit gültigen gesetzlichen Regelungen vorweisen.
Stand: August 2025