was bedeutet das?

NiSV-Zertifiziert

NiSV-Zertifiziert - was bedeutet das?

Eine Grundvoraussetzung für einen professionell arbeitende Elektrologisten ist es über die entsprechende Qualifikationen zu verfügen. Neben der gezielten Ausbildung in Elektroepilation, ist es seit 2022 Pflicht die gesetzlich geforderten Fachzertifikate nachzuweisen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sieht hierfür eine verbindliche Verordnung vor, das NiSV-Gesetz (Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen)
Die NiSV sieht bei Verstößen gegen ihre Bestimmungen Strafen im Sinne von Ordnungswidrigkeiten vor. Bei Nichteinhaltung der Fachkundeanforderungen oder bei Missachtung der Anwendungsverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro und/oder Anwendungsverbote und/oder Betriebsschließungen.

In dieser Verordnung werden 2 Teilbereiche geregelt:

  1. 1. Die Verordnung regelt für verschiedene Anwendungen die Inhalte der Fachkunde (theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen), den Erwerb der Fachkunde (geeignete Ausbildung oder Teilnahme an einer Schulung) und bei welcher Ausbildung vom Vorliegen der erforderlichen Fachkunde auszugehen ist. So müssen Elektrologisten jeweils eine NiSV-Schulung und Prüfung bei einer akkreditierten Prüfungsstelle in den Bereichen Haut und EMF / Kos ablegen. Nach Bestehen erhält man eine individuell und in einem Zentralregister gespeicherte Zertifizierungsnummer. Diese hat 5 Jahre Gültigkeit und muss danach per Rezertifizierung durch eine Schulung und Prüfung verlängert werden.
  2. 2. Die Verordnung enthält zum einen allgemeine Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden. Diese Anforderungen richten sich an den Betreiber der Anlagen. So müssen die Geräte bei der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme angemeldet werden, ein entsprechendes Gerätebuch etc. geführt werden. Außerdem umfasst die allgemeinen Anforderungen an den Betrieb unter anderem auch Dokumentationspflichten. Viele dieser Pflichten entsprechen inhaltlich Vorgaben, die aufgrund des Medizinprodukterechts für den Betrieb von Medizinprodukten gelten.

Weitergehende Informationen erhalten auf der Homepage www.BMUV.de

Alle unsere Mitglieder haben einen Nachweis einer Grundausbildung in Elektroepilation. Mitglieder mit dem Button >NiSV zertifiziert< können die geforderten Zertifikate nach den zurzeit gültigen gesetzlichen Regelungen vorweisen.

Stand: August 2025