Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie heute über einen Vorfall informieren, der sicher auch für Sie von Interesse sein dürfte.
Ein Verbandsmitglied informierte uns, dass eine ihrer Kunden in Begleitung einer Dame erschien, die während der Behandlung zuschauen wollte. Erst auf nachfragen stellte sich heraus, dass diese Person die Arbeit unserer Kollegin bewerten wollte und diese Bewertung potenziellen Kunden zugänglich gemacht werden sollte.

Nachdem richtigerweise dem Wunsch der Dame nicht entsprochen wurde, "drohte" diese gewissermaßen mit einer negativen Bewertung, die unsere Kollegin aufgrund ihrer Weigerung zu erwarten hätte. Unsere Kollegin reagierte prompt und schaltete einen Anwalt ein, der ein entsprechendes Unterlassungsschreiben an besagte Dame verfasste.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass fachfremde Personen nicht befähigt sind unsere Arbeit zu beurteilen. Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein und vor allem Dingen, lassen Sie sich nicht erpressen. Sollte jemand mit einem ähnlichen Anliegen an Sie herantreten, notieren Sie Name und Anschrift, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Sollten bei Ihnen bereits ähnliche Anfragen, evtl. auch in schriftlicher Form, gestellt worden sein oder in Zukunft an Sie gerichtet werden, bitten wir Sie uns darüber zu informieren.